Das Berufsbild eines Wirtschaftsprüfers
Ein Wirtschaftsprüfer ist im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig und überprüft im Wesentlichen die Buchführung von Unternehmen und deren Jahresabschlüsse. Es gibt jedoch noch zahlreiche weitere Aufgaben und Einsatzbereiche. Zu den betriebswirtschaftlichen Prüfungen zählen unter anderem auch die Überprüfung von Lageberichten und Konzernabschlüssen, wobei stets ein Bestätigungsvermerk über die tatsächliche Durchführung zu erteilen oder zu verweigern ist.
Weiterhin führt ein Wirtschaftsprüfer Sonderprüfungen im Sinne des Aktiengesetzes und freiwillige Jahresabschlussprüfungen durch, was bis zu mittelgroßen Kapitalgesellschaften auch von einem vereidigten Buchprüfer übernommen werden kann. Neben diesen Prüfungstätigkeiten, zu denen auch Due-Diligence-Prüfungen zählen, ist ein Wirtschaftsprüfer außerdem dazu berechtigt, Steuerberatungen durchzuführen und Steuerpflichtige vor Finanzbehörden und -gerichten zu verteidigen. Ferner ist er dazu befugt, gutachterlich und als Sachverständiger in betriebswirtschaftlichen Belangen zu agieren. Beispielsweise kann er bei der Unternehmensbewertung zum Einsatz kommen.
Einem Wirtschaftsprüfer ist es zudem möglich, Unternehmens- und Rechtsberatung zu betreiben, sofern die Angelegenheiten seine berufliche Tätigkeit betreffen. Selbstverständlich unterliegt ein Wirtschaftsprüfer in seinem Handeln und Wirken bestimmten Pflichten, da ihm eine große Verantwortung obliegt und er eine wichtige Stellung für Unternehmen einnimmt. Zum einen muss er stets unabhängig sein und darf nicht in seiner Entscheidungsfreiheit beeinflusst werden. Auch die Unbefangenheit ist ein wichtiges Kriterium, da der Wirtschaftsprüfer in keinster Weise an Verpflichtungen gebunden sein oder aus persönlichen oder rechtlichen Gründen besonders rücksichtsvoll sein darf. Des Weiteren ist er zur Verschwiegenheit über Belange seiner Mandanten verpflichtet und hat stes mit äußerster Gewissenhaftigkeit zu arbeiten. Wirtschaftsprüfer agieren in reiner Eigenverantwortung und sind zudem gehalten, ein der Berufstätigkeit würdiges Verhalten zu zeigen.

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